Gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: März 2026
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Bereitstellung der Betreiber-Cockpit-Software-as-a-Service (nachfolgend „Dienst").
(2) Die Verarbeitung beginnt mit Aktivierung des Kontos und endet mit dessen Löschung oder der Kündigung des Nutzungsvertrags.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet folgende Datenkategorien:
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung, des Betriebs und der Weiterentwicklung des Dienstes sowie zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:
Der Verantwortliche ist verpflichtet:
Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO):
| Unternehmen | Sitz | Zweck | Rechtsgrundlage Transfer |
|---|---|---|---|
| Vercel Inc. | USA | Hosting, Serverless-Deployment, Dateispeicherung (Vercel Blob) | EU-Standardvertragsklauseln (SCC) |
| Neon Inc. | USA | Datenbankbetrieb (PostgreSQL) | EU-Standardvertragsklauseln (SCC) |
| Resend Inc. | USA | Transaktionaler E-Mail-Versand | EU-Standardvertragsklauseln (SCC) |
Änderungen der Unterauftragsverarbeiter werden dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt. Der Verantwortliche kann Einwände erheben.
Der Auftragsverarbeiter hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags oder auf ausdrücklichen Wunsch des Verantwortlichen werden alle personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder dem Verantwortlichen in einem gängigen Format (JSON/CSV) zur Verfügung gestellt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse.
Wesentliche Änderungen dieses AVV werden dem Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Bei wesentlichen Änderungen ist eine erneute Akzeptanz beim nächsten Login erforderlich.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Wetzlar.