📋 DIN 31051 · BetrSichV · Wartung · Inspektion · Instandsetzung · Verbesserung

Gebäudeinstandhaltung Software –
DIN 31051 konform, für Betreiber
und Facility Manager.

Planen, dokumentieren und überwachen Sie alle vier Instandhaltungsarten nach DIN 31051 digital. Wartungsfristen nie wieder verpassen – Prüfnachweise jederzeit abrufbar.

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Die vier Instandhaltungsarten nach DIN 31051

DIN 31051 ist die zentrale Norm für Instandhaltung in Deutschland. Sie definiert vier Grundmaßnahmen und gibt Betreibern damit einen klaren Rahmen für die rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen an technischen Gebäudeanlagen.

🔧
Wartung
DIN 31051 §3.1

Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustands: Schmieren, Reinigen, Nachstellen, Ersetzen von Verschleißteilen.

Beispiel: Jährliche Heizungswartung, monatliche UVV-Prüfung Elektrogeräte
🔍
Inspektion
DIN 31051 §3.2

Maßnahmen zur Feststellung des Istzustands: Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messen, Prüfen.

Beispiel: Jährliche Aufzugsprüfung (DGUV V54), wiederkehrende E-Prüfung
🛠️
Instandsetzung
DIN 31051 §3.3

Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands nach Ausfall oder Unterschreiten des Grenzwerts.

Beispiel: Reparatur Feuerlöscher nach Mängeln, Austausch defekter Brandmeldekomponente
📈
Verbesserung
DIN 31051 §3.4

Maßnahmen zur Steigerung der Zuverlässigkeit, Sicherheit oder Instandhaltbarkeit ohne Änderung der Funktion.

Beispiel: Umbau auf energieeffizientere Pumpen, Modernisierung Steuerungstechnik

⚠️ Betreiberhaftung: Wer als Betreiber keine ordnungsgemäße Instandhaltungsdokumentation nachweisen kann, riskiert nach einem Schadensfall Bußgelder bis 30.000 €, strafrechtliche Konsequenzen sowie den Verlust des Versicherungsschutzes. BetreiberCockpit hilft Ihnen, diese Pflichten lückenlos zu erfüllen.

Instandhaltung digital managen

BetreiberCockpit unterstützt alle vier Instandhaltungsarten – von der Planung bis zur Dokumentation.

📅

Instandhaltungsplanung

Wartungs- und Inspektionspläne nach DIN 31051 anlegen. Intervalle nach Herstellervorgabe, BetrSichV oder eigenen Vorgaben – automatische Fälligkeitsmeldung.

📄

Digitale Prüfprotokolle

Checklisten für alle Anlagentypen. Prüfergebnisse mit Zeitstempel, Foto-Anhang und Unterschrift – unveränderbar archiviert.

🎫

Störungsmanagement

Korrektive Instandhaltung über Tickets abwickeln. Störmeldung per QR-Code, Zuweisung an Techniker, Statusverfolgung bis zur Behebung.

📊

Instandhaltungshistorie

Vollständiger Verlauf aller Maßnahmen je Anlage. Sofort aufrufbar – für Revisionen, Behörden und Versicherungen.

🤝

Externe Dienstleister

Wartungsfirmen erhalten eigenes Portal. Durchführungen, Protokolle und Fotos werden direkt eingespielt – keine E-Mail-Kommunikation mehr.

⚠️

Eskalation und Fristen

Überfällige Maßnahmen werden automatisch eskaliert. Dashboard-Ampel zeigt kritische Anlagen sofort. E-Mail-Benachrichtigung für Verantwortliche.

In 3 Schritten zur digitalen Instandhaltung

1
Anlagen anlegen und QR-Codes drucken
Erfassen Sie alle technischen Anlagen mit Standort, Hersteller, Baujahr und Prüffristen. QR-Codes werden automatisch generiert und können direkt an der Anlage befestigt werden.
2
Wartungspläne nach DIN 31051 einrichten
Legen Sie Instandhaltungspläne je Anlage und Maßnahmenart an. Intervalle nach Herstellervorgabe, BetrSichV oder individuellen Anforderungen – Fristenüberwachung läuft automatisch.
3
Maßnahmen dokumentieren und nachweisen
Techniker und externe Dienstleister dokumentieren Durchführungen direkt in der App. Prüfprotokolle mit Zeitstempel und Unterschrift – sofort archiviert und abrufbar.

Häufige Fragen zur Gebäudeinstandhaltung

Was sind die vier Instandhaltungsarten nach DIN 31051?+
DIN 31051 definiert vier Instandhaltungsarten: (1) Wartung – Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustands, z.B. Schmieren, Reinigen. (2) Inspektion – Maßnahmen zur Feststellung des Istzustands, z.B. Sichtprüfung, Messung. (3) Instandsetzung – Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands nach einem Ausfall. (4) Verbesserung – Maßnahmen zur Steigerung der Zuverlässigkeit oder Instandhaltbarkeit.
Wer ist für die Gebäudeinstandhaltung verantwortlich?+
Verantwortlich ist der Betreiber einer Anlage oder eines Gebäudes – nicht der Eigentümer. Die Betreiberhaftung ergibt sich aus BetrSichV, DGUV Vorschriften, dem BGB und der Verkehrssicherungspflicht. Bei Auslagerung an Dienstleister muss die Instandhaltung dennoch nachgewiesen und überwacht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Instandhaltung?+
Wartung ist ein Teilbereich der Instandhaltung nach DIN 31051. Instandhaltung ist der Oberbegriff für alle vier Maßnahmearten (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung). Im Alltag werden die Begriffe oft synonym verwendet.
Wie dokumentiere ich Instandhaltungsmaßnahmen rechtssicher?+
Rechtssichere Dokumentation erfordert: Datum und Uhrzeit der Maßnahme, durchführende Person, Beschreibung der Tätigkeit, Ergebnis (OK/Mangel), verwendete Prüfmittel und eventuelle Folgemaßnahmen. BetreiberCockpit erstellt digitale Prüfprotokolle mit Zeitstempel, die unveränderbar archiviert werden.
Kann ich externe Instandhaltungsfirmen in die Software einbinden?+
Ja. Externe Firmen erhalten einen kostenlosen Portal-Zugang und können Wartungsdurchführungen, Prüfprotokolle und Fotos direkt hochladen. Sie bestätigen Termine und Maßnahmen digital – die Dokumentation fließt automatisch in Ihre Instandhaltungshistorie ein.
Wie plane ich präventive und korrektive Instandhaltung mit BetreiberCockpit?+
Für präventive Instandhaltung legen Sie Wartungspläne mit festen Intervallen (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder nach Betriebsstunden) an. Für korrektive Instandhaltung nutzen Sie das Ticketsystem: Störmeldungen werden per QR-Code oder App erfasst, zugewiesen und bis zur Behebung verfolgt.
Für welche Anlagen eignet sich die Instandhaltungssoftware?+
BetreiberCockpit eignet sich für alle ortsfesten Anlagen in Gebäuden: Heizung/Klima/Lüftung (HKL), Aufzüge, Elektroanlage (DGUV V3), Brandschutzanlage, Sprinkler, Druckbehälter, Tore und Türen, Notstrom sowie individuelle Anlagen nach eigener Kategorisierung.

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